Sportmedizinische Untersuchung: Vorsorge mit Weitblick – auch bei der MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin
Für Fachleute der deutschen Sportmedizin ist klar: Wer neu mit dem Sport beginnt oder nach längerer Pause wieder einsteigt, sollte sich vorab sportmedizinisch untersuchen lassen. Ziel ist es, mögliche Vorerkrankungen frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Risiken beim Sport zu minimieren.
Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin ist eine Privatpraxis. Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Praxis ist berechtigt, Leistungen mit privaten Krankenkassen, Beihilfestellen sowie anderen Kostenträgern abzurechnen.
Bislang mussten Patientinnen und Patienten die Kosten solcher Untersuchungen häufig selbst tragen. Doch inzwischen erkennen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Bedeutung präventiver Maßnahmen und übernehmen anteilig oder vollständig die Kosten. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung von einem Sportmediziner oder einer Sportmedizinerin durchgeführt wird, die von der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)empfohlen werden.
Als Partner der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) erstatten zahlreiche Krankenkassen mittlerweile einen Großteil der Kosten für sportmedizinische Untersuchungen. Fragen Sie gerne bei Ihrer Krankenkasse nach.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: DGSP • Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. - Sportärztliche Untersuchung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird über die PVS abgewickelt. Die ausgestellte Rechnung kann anschließend bei der zuständigen Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Wichtig: Unabhängig von der Erstattung durch Dritte bleibt der/die Patient:in als Rechnungsempfänger:in für die fristgerechte Zahlung verantwortlich.
Gern beraten wir Sie dazu persönlich.